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Satz
BGB 881. 4 Ist das Grundstück vor der Eintragung des Rechts , dem der Vorrang beigelegt ist , mit einem Recht ohne einen entsprechenden Vorbehalt belastet worden , so hat der Vorrang insoweit keine Wirkung , als das mit dem Vorbehalt eingetragene Recht infolge der inzwischen eingetretenen Belastung eine über den Vorbehalt hinausgehende Beeinträchtigung erleiden würde .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 881. 4
Ist
das
Grundstück
vor
der
Eintragung
des
Rechts
,
dem
der
Vorrang
beigelegt
ist
,
mit
einem
Recht
ohne
einen
entsprechenden
Vorbehalt
belastet
worden
,
so
hat
der
Vorrang
insoweit
keine
Wirkung
,
als
das
mit
dem
Vorbehalt
eingetragene
Recht
infolge
der
inzwischen
eingetretenen
Belastung
eine
über
den
Vorbehalt
hinausgehende
Beeinträchtigung
erleiden
würde
.
Englisch
BGB 881. 4 If the plot of land , before the entry of the right which is given priority , is encumbered with a right without such a reservation , the priority has no effect to the extent that the right registered subject to the reservation would , as a result of the encumbrance effected in the interim period , suffer an encroachment exceeding the reservation .