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Satz
BGB 879. 1 Das Rangverhältnis unter mehreren Rechten , mit denen ein Grundstück belastet ist , bestimmt sich , wenn die Rechte in derselben Abteilung des Grundbuchs eingetragen sind , nach der Reihenfolge der Eintragungen . Sind die Rechte in verschiedenen Abteilungen eingetragen , so hat das unter Angabe eines früheren Tages eingetragene Recht den Vorrang ; Rechte , die unter Angabe desselben Tages eingetragen sind , haben gleichen Rang .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 879. 1
Das
Rangverhältnis
unter
mehreren
Rechten
,
mit
denen
ein
Grundstück
belastet
ist
,
bestimmt
sich
,
wenn
die
Rechte
in
derselben
Abteilung
des
Grundbuchs
eingetragen
sind
,
nach
der
Reihenfolge
der
Eintragungen
.
Sind
die
Rechte
in
verschiedenen
Abteilungen
eingetragen
,
so
hat
das
unter
Angabe
eines
früheren
Tages
eingetragene
Recht
den
Vorrang
;
Rechte
,
die
unter
Angabe
desselben
Tages
eingetragen
sind
,
haben
gleichen
Rang
.
Englisch
BGB 879. 1 The order of priority of more than one right with which a plot of land is encumbered is determined , if the rights are entered in the same section of the Land Register , by the sequence of the entries . If the rights are entered in different sections , the right entered stating an earlier date has priority ; rights that are entered stating the same date have the same priority .