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Satz
BGB 875. 2 Vor der Löschung ist der Berechtigte an seine Erklärung nur gebunden , wenn er sie dem Grundbuchamt gegenüber abgegeben oder demjenigen , zu dessen Gunsten sie erfolgt , eine den Vorschriften der Grundbuchordnung entsprechende Löschungsbewilligung ausgehändigt hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 875. 2
Vor
der
Löschung
ist
der
Berechtigte
an
seine
Erklärung
nur
gebunden
,
wenn
er
sie
dem
Grundbuchamt
gegenüber
abgegeben
oder
demjenigen
,
zu
dessen
Gunsten
sie
erfolgt
,
eine
den
Vorschriften
der
Grundbuchordnung
entsprechende
Löschungsbewilligung
ausgehändigt
hat
.
Englisch
BGB 875. 2 Before the deletion , the person entitled is obliged by his declaration only if he has made it to the Land Registry or has delivered to the person for whose benefit it is made an approval of the deletion that complies with the provisions of the Land Register Act [ Grundbuchordnung ] .