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Satz
BGB 868 Besitzt jemand eine Sache als Nießbraucher , Pfandgläubiger , Pächter , Mieter , Verwahrer oder in einem ähnlichen Verhältnis , vermöge dessen er einem anderen gegenüber auf Zeit zum Besitz berechtigt oder verpflichtet ist , so ist auch der andere Besitzer ( mittelbarer Besitz ) .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 868
Besitzt
jemand
eine
Sache
als
Nießbraucher
,
Pfandgläubiger
,
Pächter
,
Mieter
,
Verwahrer
oder
in
einem
ähnlichen
Verhältnis
,
vermöge
dessen
er
einem
anderen
gegenüber
auf
Zeit
zum
Besitz
berechtigt
oder
verpflichtet
ist
,
so
ist
auch
der
andere
Besitzer
(
mittelbarer
Besitz
) .