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Satz
BGB 866 Besitzen mehrere eine Sache gemeinschaftlich , so findet in ihrem Verhältnis zueinander ein Besitzschutz insoweit nicht statt , als es sich um die Grenzen des den einzelnen zustehenden Gebrauchs handelt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 866
Besitzen
mehrere
eine
Sache
gemeinschaftlich
,
so
findet
in
ihrem
Verhältnis
zueinander
ein
Besitzschutz
insoweit
nicht
statt
,
als
es
sich
um
die
Grenzen
des
den
einzelnen
zustehenden
Gebrauchs
handelt
.