kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 866 Besitzen mehrere eine Sache gemeinschaftlich , so findet in ihrem Verhältnis zueinander ein Besitzschutz insoweit nicht statt , als es sich um die Grenzen des den einzelnen zustehenden Gebrauchs handelt .