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Satz
BGB 865 Die Vorschriften der §§ 858 bis 864 gelten auch zugunsten desjenigen , welcher nur einen Teil einer Sache , insbesondere abgesonderte Wohnräume oder andere Räume , besitzt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 865
Die
Vorschriften
der
§§ 858
bis
864
gelten
auch
zugunsten
desjenigen
,
welcher
nur
einen
Teil
einer
Sache
,
insbesondere
abgesonderte
Wohnräume
oder
andere
Räume
,
besitzt
.