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Satz
BGB 864. 2 Das Erlöschen tritt auch dann ein , wenn nach der Verübung der verbotenen Eigenmacht durch rechtskräftiges Urteil festgestellt wird , dass dem Täter ein Recht an der Sache zusteht , vermöge dessen er die Herstellung eines seiner Handlungsweise entsprechenden Besitzstands verlangen kann .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 864. 2
Das
Erlöschen
tritt
auch
dann
ein
,
wenn
nach
der
Verübung
der
verbotenen
Eigenmacht
durch
rechtskräftiges
Urteil
festgestellt
wird
,
dass
dem
Täter
ein
Recht
an
der
Sache
zusteht
,
vermöge
dessen
er
die
Herstellung
eines
seiner
Handlungsweise
entsprechenden
Besitzstands
verlangen
kann
.
Englisch
BGB 864. 2 Extinction also occurs if it is established by a final and absolute judgment , after the act of unlawful interference takes place , that the interferer has a right to the property by virtue of which he may require a possessory status corresponding to his manner of acting to be established .