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Satz
BGB 859. 2 Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen , so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 859. 2
Wird
eine
bewegliche
Sache
dem
Besitzer
mittels
verbotener
Eigenmacht
weggenommen
,
so
darf
er
sie
dem
auf
frischer
Tat
betroffenen
oder
verfolgten
Täter
mit
Gewalt
wieder
abnehmen
.
Englisch
BGB 859. 2 If a movable thing is taken away from the possessor by unlawful interference , the possessor may use force to remove it from the interferer who is caught in the act or pursued .