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Satz
BGB 858. 1 Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört , handelt , sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet , widerrechtlich ( verbotene Eigenmacht ) .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 858. 1
Wer
dem
Besitzer
ohne
dessen
Willen
den
Besitz
entzieht
oder
ihn
im
Besitz
stört
,
handelt
,
sofern
nicht
das
Gesetz
die
Entziehung
oder
die
Störung
gestattet
,
widerrechtlich
(
verbotene
Eigenmacht
) .
Englisch
BGB 858. 1 A person who , against the will of the possessor , deprives the possessor of possession or interferes with the possessor's possession acts , except where the deprivation or the interference is permitted by law , unlawfully ( unlawful interference with possession ) .