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Satz
BGB 854. 2 Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb , wenn der Erwerber in der Lage ist , die Gewalt über die Sache auszuüben .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 854. 2
Die
Einigung
des
bisherigen
Besitzers
und
des
Erwerbers
genügt
zum
Erwerb
,
wenn
der
Erwerber
in
der
Lage
ist
,
die
Gewalt
über
die
Sache
auszuüben
.
Englisch
BGB 854. 2 Agreement between the previous possessor and the acquirer is sufficient for acquisition if the acquirer is in a position to exercise control over the thing .