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Satz
BGB 853 Erlangt jemand durch eine von ihm begangene unerlaubte Handlung eine Forderung gegen den Verletzten , so kann der Verletzte die Erfüllung auch dann verweigern , wenn der Anspruch auf Aufhebung der Forderung verjährt ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 853
Erlangt
jemand
durch
eine
von
ihm
begangene
unerlaubte
Handlung
eine
Forderung
gegen
den
Verletzten
,
so
kann
der
Verletzte
die
Erfüllung
auch
dann
verweigern
,
wenn
der
Anspruch
auf
Aufhebung
der
Forderung
verjährt
ist
.