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Satz
BGB 842 Die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten Handlung erstreckt sich auf die Nachteile , welche die Handlung für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten herbeiführt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 842
Die
Verpflichtung
zum
Schadensersatz
wegen
einer
gegen
die
Person
gerichteten
unerlaubten
Handlung
erstreckt
sich
auf
die
Nachteile
,
welche
die
Handlung
für
den
Erwerb
oder
das
Fortkommen
des
Verletzten
herbeiführt
.