kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 838 Wer die Unterhaltung eines Gebäudes oder eines mit einem Grundstück verbundenen Werkes für den Besitzer übernimmt oder das Gebäude oder das Werk vermöge eines ihm zustehenden Nutzungsrechts zu unterhalten hat , ist für den durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen verursachten Schaden in gleicher Weise verantwortlich wie der Besitzer .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 838
Wer
die
Unterhaltung
eines
Gebäudes
oder
eines
mit
einem
Grundstück
verbundenen
Werkes
für
den
Besitzer
übernimmt
oder
das
Gebäude
oder
das
Werk
vermöge
eines
ihm
zustehenden
Nutzungsrechts
zu
unterhalten
hat
,
ist
für
den
durch
den
Einsturz
oder
die
Ablösung
von
Teilen
verursachten
Schaden
in
gleicher
Weise
verantwortlich
wie
der
Besitzer
.