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DeutschBGB 836. 2 Ein früherer Besitzer des Grundstücks ist für den Schaden verantwortlich , wenn der Einsturz oder die Ablösung innerhalb eines Jahres nach der Beendigung seines Besitzes eintritt , es sei denn , dass er während seines Besitzes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder ein späterer Besitzer durch Beobachtung dieser Sorgfalt die Gefahr hätte abwenden können .
EnglischBGB 836. 2 A previous possessor of the plot of land is responsible for the damage if the collapse or breaking off occurs within one year after he vacated possession , unless during his period of possession he exercised reasonable care or a later possessor would have been able to avoid the danger by observing this care .