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Satz
BGB 836. 2 Ein früherer Besitzer des Grundstücks ist für den Schaden verantwortlich , wenn der Einsturz oder die Ablösung innerhalb eines Jahres nach der Beendigung seines Besitzes eintritt , es sei denn , dass er während seines Besitzes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder ein späterer Besitzer durch Beobachtung dieser Sorgfalt die Gefahr hätte abwenden können .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 836. 2
Ein
früherer
Besitzer
des
Grundstücks
ist
für
den
Schaden
verantwortlich
,
wenn
der
Einsturz
oder
die
Ablösung
innerhalb
eines
Jahres
nach
der
Beendigung
seines
Besitzes
eintritt
,
es
sei
denn
,
dass
er
während
seines
Besitzes
die
im
Verkehr
erforderliche
Sorgfalt
beobachtet
hat
oder
ein
späterer
Besitzer
durch
Beobachtung
dieser
Sorgfalt
die
Gefahr
hätte
abwenden
können
.
Englisch
BGB 836. 2 A previous possessor of the plot of land is responsible for the damage if the collapse or breaking off occurs within one year after he vacated possession , unless during his period of possession he exercised reasonable care or a later possessor would have been able to avoid the danger by observing this care .