kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 829 Wer in einem der in den §§ 823 bis 826 bezeichneten Fälle für einen von ihm verursachten Schaden auf Grund der §§ 827 , 828 nicht verantwortlich ist , hat gleichwohl , sofern der Ersatz des Schadens nicht von einem aufsichtspflichtigen Dritten erlangt werden kann , den Schaden insoweit zu ersetzen , als die Billigkeit nach den Umständen , insbesondere nach den Verhältnissen der Beteiligten , eine Schadloshaltung erfordert und ihm nicht die Mittel entzogen werden , deren er zum angemessenen Unterhalt sowie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten bedarf .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 829
Wer
in
einem
der
in
den
§§ 823
bis
826
bezeichneten
Fälle
für
einen
von
ihm
verursachten
Schaden
auf
Grund
der
§§ 827 , 828
nicht
verantwortlich
ist
,
hat
gleichwohl
,
sofern
der
Ersatz
des
Schadens
nicht
von
einem
aufsichtspflichtigen
Dritten
erlangt
werden
kann
,
den
Schaden
insoweit
zu
ersetzen
,
als
die
Billigkeit
nach
den
Umständen
,
insbesondere
nach
den
Verhältnissen
der
Beteiligten
,
eine
Schadloshaltung
erfordert
und
ihm
nicht
die
Mittel
entzogen
werden
,
deren
er
zum
angemessenen
Unterhalt
sowie
zur
Erfüllung
seiner
gesetzlichen
Unterhaltspflichten
bedarf
.