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Satz
BGB 828. 3 Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat , ist , sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist , für den Schaden , den er einem anderen zufügt , nicht verantwortlich , wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 828. 3
Wer
das
18.
Lebensjahr
noch
nicht
vollendet
hat
,
ist
,
sofern
seine
Verantwortlichkeit
nicht
nach
Absatz
1
oder
2
ausgeschlossen
ist
,
für
den
Schaden
,
den
er
einem
anderen
zufügt
,
nicht
verantwortlich
,
wenn
er
bei
der
Begehung
der
schädigenden
Handlung
nicht
die
zur
Erkenntnis
der
Verantwortlichkeit
erforderliche
Einsicht
hat
.
Englisch
BGB 828. 3 A person who has not yet reached the age of eighteen is , to the extent that his responsibility is not excluded under subsection ( 1 ) or ( 2 ) , not responsible for damage he inflicts on another person if , when committing the damaging act , he does not have the insight required to recognise his responsibility .