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Satz
BGB 828. 2 Wer das siebente , aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat , ist für den Schaden , den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug , einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt , nicht verantwortlich . Dies gilt nicht , wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 828. 2
Wer
das
siebente
,
aber
nicht
das
zehnte
Lebensjahr
vollendet
hat
,
ist
für
den
Schaden
,
den
er
bei
einem
Unfall
mit
einem
Kraftfahrzeug
,
einer
Schienenbahn
oder
einer
Schwebebahn
einem
anderen
zufügt
,
nicht
verantwortlich
.
Dies
gilt
nicht
,
wenn
er
die
Verletzung
vorsätzlich
herbeigeführt
hat
.
Englisch
BGB 828. 2 A person who has reached the age of seven but not the age of ten is not responsible for damage that he inflicts on another party in an accident involving a motor vehicle , a railway or a suspension railway . This does not apply if he intentionally caused the injury .