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Satz
BGB 824. 2 Durch eine Mitteilung , deren Unwahrheit dem Mitteilenden unbekannt ist , wird dieser nicht zum Schadensersatz verpflichtet , wenn er oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 824. 2
Durch
eine
Mitteilung
,
deren
Unwahrheit
dem
Mitteilenden
unbekannt
ist
,
wird
dieser
nicht
zum
Schadensersatz
verpflichtet
,
wenn
er
oder
der
Empfänger
der
Mitteilung
an
ihr
ein
berechtigtes
Interesse
hat
.
Englisch
BGB 824. 2 A person who makes a communication and is unaware that it is untrue is not obliged to pay damages if he or the receiver of the communication has a justified interest in the communication .