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DeutschBGB 824. 1 Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet , die geeignet ist , den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen , hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen , wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt , aber kennen muss .
EnglischBGB 824. 1 A person who untruthfully states or disseminates a fact that is qualified to endanger the credit of another person or to cause other disadvantages to his livelihood or advancement must compensate the other for the damage caused by this even if , although he does not know that the fact is untrue , he should have known .