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Satz
BGB 824. 1 Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet , die geeignet ist , den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen , hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen , wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt , aber kennen muss .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 824. 1
Wer
der
Wahrheit
zuwider
eine
Tatsache
behauptet
oder
verbreitet
,
die
geeignet
ist
,
den
Kredit
eines
anderen
zu
gefährden
oder
sonstige
Nachteile
für
dessen
Erwerb
oder
Fortkommen
herbeizuführen
,
hat
dem
anderen
den
daraus
entstehenden
Schaden
auch
dann
zu
ersetzen
,
wenn
er
die
Unwahrheit
zwar
nicht
kennt
,
aber
kennen
muss
.
Englisch
BGB 824. 1 A person who untruthfully states or disseminates a fact that is qualified to endanger the credit of another person or to cause other disadvantages to his livelihood or advancement must compensate the other for the damage caused by this even if , although he does not know that the fact is untrue , he should have known .