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Satz
BGB 823. 2 Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen , welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt . Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich , so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 823. 2
Die
gleiche
Verpflichtung
trifft
denjenigen
,
welcher
gegen
ein
den
Schutz
eines
anderen
bezweckendes
Gesetz
verstößt
.
Ist
nach
dem
Inhalt
des
Gesetzes
ein
Verstoß
gegen
dieses
auch
ohne
Verschulden
möglich
,
so
tritt
die
Ersatzpflicht
nur
im
Falle
des
Verschuldens
ein
.
Englisch
BGB 823. 2 The same duty is held by a person who commits a breach of a statute that is intended to protect another person . If , according to the contents of the statute , it may also be breached without fault , then liability to compensation only exists in the case of fault .