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Satz
BGB 823. 1 Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben , den Körper , die Gesundheit , die Freiheit , das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt , ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 823. 1
Wer
vorsätzlich
oder
fahrlässig
das
Leben
,
den
Körper
,
die
Gesundheit
,
die
Freiheit
,
das
Eigentum
oder
ein
sonstiges
Recht
eines
anderen
widerrechtlich
verletzt
,
ist
dem
anderen
zum
Ersatz
des
daraus
entstehenden
Schadens
verpflichtet
.
Englisch
BGB 823. 1 A person who , intentionally or negligently , unlawfully injures the life , body , health , freedom , property or another right of another person is liable to make compensation to the other party for the damage arising from this .