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Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 817 War der Zweck einer Leistung in der Art bestimmt , dass der Empfänger durch die Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen hat , so ist der Empfänger zur Herausgabe verpflichtet . Die Rückforderung ist ausgeschlossen , wenn dem Leistenden gleichfalls ein solcher Verstoß zur Last fällt , es sei denn , dass die Leistung in der Eingehung einer Verbindlichkeit bestand ; das zur Erfüllung einer solchen Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden .