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Satz
BGB 813. 1 Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann auch dann zurückgefordert werden , wenn dem Anspruch eine Einrede entgegenstand , durch welche die Geltendmachung des Anspruchs dauernd ausgeschlossen wurde . Die Vorschrift des § 214 Abs . 2 bleibt unberührt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 813. 1
Das
zum
Zwecke
der
Erfüllung
einer
Verbindlichkeit
Geleistete
kann
auch
dann
zurückgefordert
werden
,
wenn
dem
Anspruch
eine
Einrede
entgegenstand
,
durch
welche
die
Geltendmachung
des
Anspruchs
dauernd
ausgeschlossen
wurde
.
Die
Vorschrift
des
§ 214
Abs
. 2
bleibt
unberührt
.
Englisch
BGB 813. 1 Restitution of performance rendered to perform an obligation may also be demanded if the claim was subject to a defence by means of which assertion of the claim has been permanently excluded . The provisions of section 214 ( 2 ) are unaffected .