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DeutschBGB 813. 1 Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann auch dann zurückgefordert werden , wenn dem Anspruch eine Einrede entgegenstand , durch welche die Geltendmachung des Anspruchs dauernd ausgeschlossen wurde . Die Vorschrift des § 214 Abs . 2 bleibt unberührt .
EnglischBGB 813. 1 Restitution of performance rendered to perform an obligation may also be demanded if the claim was subject to a defence by means of which assertion of the claim has been permanently excluded . The provisions of section 214 ( 2 ) are unaffected .