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Satz
BGB 811. 2 Die Gefahr und die Kosten hat derjenige zu tragen , welcher die Vorlegung verlangt . Der Besitzer kann die Vorlegung verweigern , bis ihm der andere Teil die Kosten vorschießt und wegen der Gefahr Sicherheit leistet .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 811. 2
Die
Gefahr
und
die
Kosten
hat
derjenige
zu
tragen
,
welcher
die
Vorlegung
verlangt
.
Der
Besitzer
kann
die
Vorlegung
verweigern
,
bis
ihm
der
andere
Teil
die
Kosten
vorschießt
und
wegen
der
Gefahr
Sicherheit
leistet
.
Englisch
BGB 811. 2 Risk and costs must be borne by the person demanding presentation . The possessor may refuse presentation until the other party advances the costs and provides security for the risk .