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Satz
BGB 811. 1 Die Vorlegung hat in den Fällen der §§ 809 , 810 an dem Orte zu erfolgen , an welchem sich die vorzulegende Sache befindet . Jeder Teil kann die Vorlegung an einem anderen Orte verlangen , wenn ein wichtiger Grund vorliegt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 811. 1
Die
Vorlegung
hat
in
den
Fällen
der
§§ 809 , 810
an
dem
Orte
zu
erfolgen
,
an
welchem
sich
die
vorzulegende
Sache
befindet
.
Jeder
Teil
kann
die
Vorlegung
an
einem
anderen
Orte
verlangen
,
wenn
ein
wichtiger
Grund
vorliegt
.
Englisch
BGB 811. 1 Presentation must , in the cases of sections 809 and 810 , be made at the place where the thing to be presented is located . Each party may demand to have it presented at another place if there is a compelling reason for doing so .