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Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 808. 2 Der Schuldner ist nur gegen Aushändigung der Urkunde zur Leistung verpflichtet . Ist die Urkunde abhanden gekommen oder vernichtet , so kann sie , wenn nicht ein anderes bestimmt ist , im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt werden . Die in § 802 für die Verjährung gegebenen Vorschriften finden Anwendung .
EnglischBGB 808. 2 The debtor is obliged to pay only in return for presentation of the document . If the document has been lost or destroyed , then if not otherwise provided , it may be declared invalid by way of public notice procedure . The provisions of section 802 on limitation apply .