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Satz
BGB 808. 2 Der Schuldner ist nur gegen Aushändigung der Urkunde zur Leistung verpflichtet . Ist die Urkunde abhanden gekommen oder vernichtet , so kann sie , wenn nicht ein anderes bestimmt ist , im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt werden . Die in § 802 für die Verjährung gegebenen Vorschriften finden Anwendung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 808. 2
Der
Schuldner
ist
nur
gegen
Aushändigung
der
Urkunde
zur
Leistung
verpflichtet
.
Ist
die
Urkunde
abhanden
gekommen
oder
vernichtet
,
so
kann
sie
,
wenn
nicht
ein
anderes
bestimmt
ist
,
im
Wege
des
Aufgebotsverfahrens
für
kraftlos
erklärt
werden
.
Die
in
§ 802
für
die
Verjährung
gegebenen
Vorschriften
finden
Anwendung
.
Englisch
BGB 808. 2 The debtor is obliged to pay only in return for presentation of the document . If the document has been lost or destroyed , then if not otherwise provided , it may be declared invalid by way of public notice procedure . The provisions of section 802 on limitation apply .