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Satz
BGB 806 Die Umschreibung einer auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibung auf den Namen eines bestimmten Berechtigten kann nur durch den Aussteller erfolgen . Der Aussteller ist zur Umschreibung nicht verpflichtet .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 806
Die
Umschreibung
einer
auf
den
Inhaber
lautenden
Schuldverschreibung
auf
den
Namen
eines
bestimmten
Berechtigten
kann
nur
durch
den
Aussteller
erfolgen
.
Der
Aussteller
ist
zur
Umschreibung
nicht
verpflichtet
.