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Satz
BGB 805 Neue Zins - oder Rentenscheine für eine Schuldverschreibung auf den Inhaber dürfen an den Inhaber der zum Empfang der Scheine ermächtigenden Urkunde ( Erneuerungsschein ) nicht ausgegeben werden , wenn der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe widersprochen hat . Die Scheine sind in diesem Fall dem Inhaber der Schuldverschreibung auszuhändigen , wenn er die Schuldverschreibung vorlegt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 805
Neue
Zins
-
oder
Rentenscheine
für
eine
Schuldverschreibung
auf
den
Inhaber
dürfen
an
den
Inhaber
der
zum
Empfang
der
Scheine
ermächtigenden
Urkunde
(
Erneuerungsschein
)
nicht
ausgegeben
werden
,
wenn
der
Inhaber
der
Schuldverschreibung
der
Ausgabe
widersprochen
hat
.
Die
Scheine
sind
in
diesem
Fall
dem
Inhaber
der
Schuldverschreibung
auszuhändigen
,
wenn
er
die
Schuldverschreibung
vorlegt
.