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Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 803. 2 Werden solche Zinsscheine bei der Einlösung der Hauptschuldverschreibung nicht zurückgegeben , so ist der Aussteller berechtigt , den Betrag zurückzubehalten , den er nach Absatz 1 für die Scheine zu zahlen verpflichtet ist .
EnglischBGB 803. 2 If such interest coupons are not returned when the main bearer bond is redeemed , then the issuer is entitled to retain the amount he is obliged to pay for the coupons under subsection ( 1 ) .