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Satz
BGB 800 Ist eine Schuldverschreibung auf den Inhaber für kraftlos erklärt , so kann derjenige , welcher den Ausschließungsbeschluss erwirkt hat , von dem Aussteller , unbeschadet der Befugnis , den Anspruch aus der Urkunde geltend zu machen , die Erteilung einer neuen Schuldverschreibung auf den Inhaber anstelle der für kraftlos erklärten verlangen . Die Kosten hat er zu tragen und vorzuschießen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 800
Ist
eine
Schuldverschreibung
auf
den
Inhaber
für
kraftlos
erklärt
,
so
kann
derjenige
,
welcher
den
Ausschließungsbeschluss
erwirkt
hat
,
von
dem
Aussteller
,
unbeschadet
der
Befugnis
,
den
Anspruch
aus
der
Urkunde
geltend
zu
machen
,
die
Erteilung
einer
neuen
Schuldverschreibung
auf
den
Inhaber
anstelle
der
für
kraftlos
erklärten
verlangen
.
Die
Kosten
hat
er
zu
tragen
und
vorzuschießen
.