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Satz
BGB 798 Ist eine Schuldverschreibung auf den Inhaber infolge einer Beschädigung oder einer Verunstaltung zum Umlauf nicht mehr geeignet , so kann der Inhaber , sofern ihr wesentlicher Inhalt und ihre Unterscheidungsmerkmale noch mit Sicherheit erkennbar sind , von dem Aussteller die Erteilung einer neuen Schuldverschreibung auf den Inhaber gegen Aushändigung der beschädigten oder verunstalteten verlangen . Die Kosten hat er zu tragen und vorzuschießen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 798
Ist
eine
Schuldverschreibung
auf
den
Inhaber
infolge
einer
Beschädigung
oder
einer
Verunstaltung
zum
Umlauf
nicht
mehr
geeignet
,
so
kann
der
Inhaber
,
sofern
ihr
wesentlicher
Inhalt
und
ihre
Unterscheidungsmerkmale
noch
mit
Sicherheit
erkennbar
sind
,
von
dem
Aussteller
die
Erteilung
einer
neuen
Schuldverschreibung
auf
den
Inhaber
gegen
Aushändigung
der
beschädigten
oder
verunstalteten
verlangen
.
Die
Kosten
hat
er
zu
tragen
und
vorzuschießen
.