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Satz
BGB 794. 2 Auf die Wirksamkeit einer Schuldverschreibung auf den Inhaber ist es ohne Einfluss , wenn die Urkunde ausgegeben wird , nachdem der Aussteller gestorben oder geschäftsunfähig geworden ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 794. 2
Auf
die
Wirksamkeit
einer
Schuldverschreibung
auf
den
Inhaber
ist
es
ohne
Einfluss
,
wenn
die
Urkunde
ausgegeben
wird
,
nachdem
der
Aussteller
gestorben
oder
geschäftsunfähig
geworden
ist
.
Englisch
BGB 794. 2 It has no bearing on the effectiveness of a bearer bond if the document is issued after the issuer has died or becomes incapable of contracting .