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DeutschBGB 794. 2 Auf die Wirksamkeit einer Schuldverschreibung auf den Inhaber ist es ohne Einfluss , wenn die Urkunde ausgegeben wird , nachdem der Aussteller gestorben oder geschäftsunfähig geworden ist .
EnglischBGB 794. 2 It has no bearing on the effectiveness of a bearer bond if the document is issued after the issuer has died or becomes incapable of contracting .