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Satz
BGB 794. 1 Der Aussteller wird aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber auch dann verpflichtet , wenn sie ihm gestohlen worden oder verloren gegangen oder wenn sie sonst ohne seinen Willen in den Verkehr gelangt ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 794. 1
Der
Aussteller
wird
aus
einer
Schuldverschreibung
auf
den
Inhaber
auch
dann
verpflichtet
,
wenn
sie
ihm
gestohlen
worden
oder
verloren
gegangen
oder
wenn
sie
sonst
ohne
seinen
Willen
in
den
Verkehr
gelangt
ist
.
Englisch
BGB 794. 1 The issuer is obliged under a bearer bond even if it has been stolen from him or is lost or if it otherwise comes into circulation against his will .