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Satz
BGB 792. 2 Der Anweisende kann die Übertragung ausschließen . Die Ausschließung ist dem Angewiesenen gegenüber nur wirksam , wenn sie aus der Anweisung zu entnehmen ist oder wenn sie von dem Anweisenden dem Angewiesenen mitgeteilt wird , bevor dieser die Anweisung annimmt oder die Leistung bewirkt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 792. 2
Der
Anweisende
kann
die
Übertragung
ausschließen
.
Die
Ausschließung
ist
dem
Angewiesenen
gegenüber
nur
wirksam
,
wenn
sie
aus
der
Anweisung
zu
entnehmen
ist
oder
wenn
sie
von
dem
Anweisenden
dem
Angewiesenen
mitgeteilt
wird
,
bevor
dieser
die
Anweisung
annimmt
oder
die
Leistung
bewirkt
.
Englisch
BGB 792. 2 The drawer may exclude transfer . Exclusion is only effective in relation to the drawee if such exclusion can be derived from the order or if it is notified by the drawer to the drawee before the latter accepts the order or effects payment .