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Satz
BGB 788 Erteilt der Anweisende die Anweisung zu dem Zwecke , um seinerseits eine Leistung an den Anweisungsempfänger zu bewirken , so wird die Leistung , auch wenn der Angewiesene die Anweisung annimmt , erst mit der Leistung des Angewiesenen an den Anweisungsempfänger bewirkt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 788
Erteilt
der
Anweisende
die
Anweisung
zu
dem
Zwecke
,
um
seinerseits
eine
Leistung
an
den
Anweisungsempfänger
zu
bewirken
,
so
wird
die
Leistung
,
auch
wenn
der
Angewiesene
die
Anweisung
annimmt
,
erst
mit
der
Leistung
des
Angewiesenen
an
den
Anweisungsempfänger
bewirkt
.