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Satz
BGB 787. 2 Zur Annahme der Anweisung oder zur Leistung an den Anweisungsempfänger ist der Angewiesene dem Anweisenden gegenüber nicht schon deshalb verpflichtet , weil er Schuldner des Anweisenden ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 787. 2
Zur
Annahme
der
Anweisung
oder
zur
Leistung
an
den
Anweisungsempfänger
ist
der
Angewiesene
dem
Anweisenden
gegenüber
nicht
schon
deshalb
verpflichtet
,
weil
er
Schuldner
des
Anweisenden
ist
.
Englisch
BGB 787. 2 The drawee is not under a duty to the drawer to accept the order or to perform by paying the payee merely because the drawee is the debtor of the drawer .