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Satz
BGB 784. 1 Nimmt der Angewiesene die Anweisung an , so ist er dem Anweisungsempfänger gegenüber zur Leistung verpflichtet ; er kann ihm nur solche Einwendungen entgegensetzen , welche die Gültigkeit der Annahme betreffen oder sich aus dem Inhalt der Anweisung oder dem Inhalt der Annahme ergeben oder dem Angewiesenen unmittelbar gegen den Anweisungsempfänger zustehen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 784. 1
Nimmt
der
Angewiesene
die
Anweisung
an
,
so
ist
er
dem
Anweisungsempfänger
gegenüber
zur
Leistung
verpflichtet
;
er
kann
ihm
nur
solche
Einwendungen
entgegensetzen
,
welche
die
Gültigkeit
der
Annahme
betreffen
oder
sich
aus
dem
Inhalt
der
Anweisung
oder
dem
Inhalt
der
Annahme
ergeben
oder
dem
Angewiesenen
unmittelbar
gegen
den
Anweisungsempfänger
zustehen
.
Englisch
BGB 784. 1 If the drawee accepts the order , then he is obliged to pay to the payee ; he may only raise against him such objections as relate to the validity of the acceptance or as follow from the contents of the order or the contents of the acceptance or as the drawee is entitled to rely on directly against the payee .