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Satz
BGB 777. 2 Erfolgt die Anzeige rechtzeitig , so beschränkt sich die Haftung des Bürgen im Falle des Absatzes 1 Satz 1 auf den Umfang , den die Hauptverbindlichkeit zur Zeit der Beendigung des Verfahrens hat , im Falle des Absatzes 1 Satz 2 auf den Umfang , den die Hauptverbindlichkeit bei dem Ablauf der bestimmten Zeit hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 777. 2
Erfolgt
die
Anzeige
rechtzeitig
,
so
beschränkt
sich
die
Haftung
des
Bürgen
im
Falle
des
Absatzes
1
Satz
1
auf
den
Umfang
,
den
die
Hauptverbindlichkeit
zur
Zeit
der
Beendigung
des
Verfahrens
hat
,
im
Falle
des
Absatzes
1
Satz
2
auf
den
Umfang
,
den
die
Hauptverbindlichkeit
bei
dem
Ablauf
der
bestimmten
Zeit
hat
.
Englisch
BGB 777. 2 If notification has been made in good time , then the liability of the surety in the case of subsection ( 1 ) sentence 1 is limited to the scope the main obligation has at the time when the proceedings ended , or in the case cited in subsection ( 1 ) sentence 2 to the scope the main obligation has at the end of the specified period of time .