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Satz
BGB 770. 1 Der Bürge kann die Befriedigung des Gläubigers verweigern , solange dem Hauptschuldner das Recht zusteht , das seiner Verbindlichkeit zugrunde liegende Rechtsgeschäft anzufechten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 770. 1
Der
Bürge
kann
die
Befriedigung
des
Gläubigers
verweigern
,
solange
dem
Hauptschuldner
das
Recht
zusteht
,
das
seiner
Verbindlichkeit
zugrunde
liegende
Rechtsgeschäft
anzufechten
.
Englisch
BGB 770. 1 The surety may refuse to satisfy the creditor as long as the principal debtor is entitled to avoid the legal transaction on which the obligation is based .