kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 768. 1 Der Bürge kann die dem Hauptschuldner zustehenden Einreden geltend machen . Stirbt der Hauptschuldner , so kann sich der Bürge nicht darauf berufen , dass der Erbe für die Verbindlichkeit nur beschränkt haftet .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 768. 1
Der
Bürge
kann
die
dem
Hauptschuldner
zustehenden
Einreden
geltend
machen
.
Stirbt
der
Hauptschuldner
,
so
kann
sich
der
Bürge
nicht
darauf
berufen
,
dass
der
Erbe
für
die
Verbindlichkeit
nur
beschränkt
haftet
.
Englisch
BGB 768. 1 The surety may assert the defences to which the principal debtor is entitled . If the principal debtor dies , then the surety may not invoke the fact that the heir has only limited liability for the obligation .