kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 766 Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrags ist schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung erforderlich . Die Erteilung der Bürgschaftserklärung in elektronischer Form ist ausgeschlossen . Soweit der Bürge die Hauptverbindlichkeit erfüllt , wird der Mangel der Form geheilt .