kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 763 Ein Lotterievertrag oder ein Ausspielvertrag ist verbindlich , wenn die Lotterie oder die Ausspielung staatlich genehmigt ist . Anderenfalls finden die Vorschriften des § 762 Anwendung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 763
Ein
Lotterievertrag
oder
ein
Ausspielvertrag
ist
verbindlich
,
wenn
die
Lotterie
oder
die
Ausspielung
staatlich
genehmigt
ist
.
Anderenfalls
finden
die
Vorschriften
des
§ 762
Anwendung
.