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Satz
BGB 761 Zur Gültigkeit eines Vertrags , durch den eine Leibrente versprochen wird , ist , soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist , schriftliche Erteilung des Versprechens erforderlich . Die Erteilung des Leibrentenversprechens in elektronischer Form ist ausgeschlossen , soweit das Versprechen der Gewährung familienrechtlichen Unterhalts dient .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 761
Zur
Gültigkeit
eines
Vertrags
,
durch
den
eine
Leibrente
versprochen
wird
,
ist
,
soweit
nicht
eine
andere
Form
vorgeschrieben
ist
,
schriftliche
Erteilung
des
Versprechens
erforderlich
.
Die
Erteilung
des
Leibrentenversprechens
in
elektronischer
Form
ist
ausgeschlossen
,
soweit
das
Versprechen
der
Gewährung
familienrechtlichen
Unterhalts
dient
.