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Satz
BGB 755. 1 Haften die Teilhaber als Gesamtschuldner für eine Verbindlichkeit , die sie in Gemäßheit des § 748 nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu erfüllen haben oder die sie zum Zwecke der Erfüllung einer solchen Verbindlichkeit eingegangen sind , so kann jeder Teilhaber bei der Aufhebung der Gemeinschaft verlangen , dass die Schuld aus dem gemeinschaftlichen Gegenstand berichtigt wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 755. 1
Haften
die
Teilhaber
als
Gesamtschuldner
für
eine
Verbindlichkeit
,
die
sie
in
Gemäßheit
des
§ 748
nach
dem
Verhältnis
ihrer
Anteile
zu
erfüllen
haben
oder
die
sie
zum
Zwecke
der
Erfüllung
einer
solchen
Verbindlichkeit
eingegangen
sind
,
so
kann
jeder
Teilhaber
bei
der
Aufhebung
der
Gemeinschaft
verlangen
,
dass
die
Schuld
aus
dem
gemeinschaftlichen
Gegenstand
berichtigt
wird
.
Englisch
BGB 755. 1 If the part owners are jointly and severally liable for an obligation that they will have to discharge in the proportion of their shares in accordance with section 748 or that they have entered into for the purpose of discharging such an obligation , then each part owner may demand upon cancellation of the co-ownership that the debt is discharged out of the joint object .