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Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 753. 2 Hat der Versuch , den Gegenstand zu verkaufen , keinen Erfolg , so kann jeder Teilhaber die Wiederholung verlangen ; er hat jedoch die Kosten zu tragen , wenn der wiederholte Versuch misslingt .
EnglischBGB 753. 2 If the attempt to sell the object is unsuccessful , then each part owner may demand a repeated attempt but must bear the costs if a repeated attempt fails .