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Satz
BGB 752 Die Aufhebung der Gemeinschaft erfolgt durch Teilung in Natur , wenn der gemeinschaftliche Gegenstand oder , falls mehrere Gegenstände gemeinschaftlich sind , diese sich ohne Verminderung des Wertes in gleichartige , den Anteilen der Teilhaber entsprechende Teile zerlegen lassen . Die Verteilung gleicher Teile unter die Teilhaber geschieht durch das Los .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 752
Die
Aufhebung
der
Gemeinschaft
erfolgt
durch
Teilung
in
Natur
,
wenn
der
gemeinschaftliche
Gegenstand
oder
,
falls
mehrere
Gegenstände
gemeinschaftlich
sind
,
diese
sich
ohne
Verminderung
des
Wertes
in
gleichartige
,
den
Anteilen
der
Teilhaber
entsprechende
Teile
zerlegen
lassen
.
Die
Verteilung
gleicher
Teile
unter
die
Teilhaber
geschieht
durch
das
Los
.