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Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 744. 2 Jeder Teilhaber ist berechtigt , die zur Erhaltung des Gegenstands notwendigen Maßregeln ohne Zustimmung der anderen Teilhaber zu treffen ; er kann verlangen , dass diese ihre Einwilligung zu einer solchen Maßregel im Voraus erteilen .
EnglischBGB 744. 2 Each part owner is entitled to take the measures required to maintain the object without approval by the other part owners ; he may demand that the latter grant their consent to such a measure in advance .