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Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 733. 2 Aus dem nach der Berichtigung der Schulden übrig bleibenden Gesellschaftsvermögen sind die Einlagen zurückzuerstatten . Für Einlagen , die nicht in Geld bestanden haben , ist der Wert zu ersetzen , den sie zur Zeit der Einbringung gehabt haben . Für Einlagen , die in der Leistung von Diensten oder in der Überlassung der Benutzung eines Gegenstands bestanden haben , kann nicht Ersatz verlangt werden .
EnglischBGB 733. 2 From the assets of the partnership remaining after discharge of debts , the capital contributions are to be repaid . For capital contributions that did not consist of money , the value that they had at the time when they were contributed must be reimbursed . Compensation may not be demanded for capital contributions consisting in the performance of services or in permission of the use of an object .