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Satz
BGB 733. 2 Aus dem nach der Berichtigung der Schulden übrig bleibenden Gesellschaftsvermögen sind die Einlagen zurückzuerstatten . Für Einlagen , die nicht in Geld bestanden haben , ist der Wert zu ersetzen , den sie zur Zeit der Einbringung gehabt haben . Für Einlagen , die in der Leistung von Diensten oder in der Überlassung der Benutzung eines Gegenstands bestanden haben , kann nicht Ersatz verlangt werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 733. 2
Aus
dem
nach
der
Berichtigung
der
Schulden
übrig
bleibenden
Gesellschaftsvermögen
sind
die
Einlagen
zurückzuerstatten
.
Für
Einlagen
,
die
nicht
in
Geld
bestanden
haben
,
ist
der
Wert
zu
ersetzen
,
den
sie
zur
Zeit
der
Einbringung
gehabt
haben
.
Für
Einlagen
,
die
in
der
Leistung
von
Diensten
oder
in
der
Überlassung
der
Benutzung
eines
Gegenstands
bestanden
haben
,
kann
nicht
Ersatz
verlangt
werden
.
Englisch
BGB 733. 2 From the assets of the partnership remaining after discharge of debts , the capital contributions are to be repaid . For capital contributions that did not consist of money , the value that they had at the time when they were contributed must be reimbursed . Compensation may not be demanded for capital contributions consisting in the performance of services or in permission of the use of an object .