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Satz
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DeutschBGB 725. 2 Solange die Gesellschaft besteht , kann der Gläubiger die sich aus dem Gesellschaftsverhältnis ergebenden Rechte des Gesellschafters , mit Ausnahme des Anspruchs auf einen Gewinnanteil , nicht geltend machen .
EnglischBGB 725. 2 As long as the partnership exists , the creditor may not assert the rights of the partner under the partnership relationship with the exception of the claim to a share in profits .