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Satz
BGB 724 Ist eine Gesellschaft für die Lebenszeit eines Gesellschafters eingegangen , so kann sie in gleicher Weise gekündigt werden wie eine für unbestimmte Zeit eingegangene Gesellschaft . Dasselbe gilt , wenn eine Gesellschaft nach dem Ablauf der bestimmten Zeit stillschweigend fortgesetzt wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 724
Ist
eine
Gesellschaft
für
die
Lebenszeit
eines
Gesellschafters
eingegangen
,
so
kann
sie
in
gleicher
Weise
gekündigt
werden
wie
eine
für
unbestimmte
Zeit
eingegangene
Gesellschaft
.
Dasselbe
gilt
,
wenn
eine
Gesellschaft
nach
dem
Ablauf
der
bestimmten
Zeit
stillschweigend
fortgesetzt
wird
.